• Monte Balmaceda, Torres del Paine, Patagonia

    Torres del Paine National Park | Puerto Natales

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Reisebedingungen

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Die schriftliche Anmeldung zu einer Reise und die damit verbundene Annahme durch MOSER Active gilt als verbindliche Buchung. Eine schriftliche Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung wird von MOSER Active umgehend an den Kunden zugesandt.

Danach ist eine Anzahlung in der Höhe von 30% des gesamten Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung muss innerhalb von 5 Tagen nach Buchungsbestätigung eingegangen sein. Sollte die Anzahlung innerhalb der gesetzten Frist nicht eingegangen sein, so behält sich MOSER Active das Recht vor, die Buchung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Der Restbetrag ist bis spätestens 45 Tage vor Reiseantritt zu entrichten.

Wenn ein Kunde eine Reise innerhalb von 45 Tagen vor Reisebeginn bucht, so muss der komplette Reisepreis sofort in voller Höhe bezahlt werden.

Bei Nichtbezahlung des Restbetrages ist MOSER Active von der Leistungspflicht automatisch entbunden und berechtigt, Rücktrittskosten in angemessener Höhe zu fordern. 

Zahlungsmöglichkeiten: Banküberweisung, WeTravel und Wise. Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er dies schriftlich tut. Abhängig vom Eingangsdatum der Rücktrittserklärung werden dann die anfallenden Rücktrittskosten berechnet.

Nachstehend angeführte Gliederung ist für die Berechnung der Rücktrittskosten massgeblich (in % des gesamten Reisepreises):  

  • bis zum 45. Tag vor Reiseantritt = 20%
  • ab dem 44. bis zum 31. Tag vor Reiseantritt = 35%
  • ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt = 65%
  • ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt = 80%
  • ab dem 6. Tag vor Reiseantritt = 100%   des gesamten Reisepreises.   


MOSER Active ist nicht verantwortlich, wenn sich Flüge des Kunden verspäten oder ausfallen oder der Kunde Flüge verpasst. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, pünktlich zum Reisebeginn am vereinbarten Reiseort zu erscheinen.

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Erscheint der Kunde am Anreisetag nicht am vereinbarten Treffpunkt, gilt dies als Nichterscheinen. Die No-Show-Gebühr beträgt 100 Prozent des gesamten Reisepreises.

MOSER Active empfiehlt dem Kunden daher dringend, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschliessen (insbesondere mit Covid19-Abdeckung).

MOSER Active behält sich das Recht vor, bis 30 Tage vor Reisebeginn zurückzutreten, wenn die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde bekommt in diesem Falle den vollständigen Betrag, der bereits angezahlt wurde, zurück. Kommt eine Reise nicht zustande, so wird der Kunde mindestens 30 Tage vor Reisebeginn davon informiert. 


MOSER Active ist berechtigt, dem Reiseteilnehmer während der Reise zu kündigen, sollte dieser auf Grund mangelnder körperlicher Fitness, Gesundheit oder widrigen Verhaltens den Reiseablauf stören, stark beeinträchtigen oder sogar gefährden. Die Voraussetzungen, welche die körperliche Fitness betreffen, sind im Anforderungsprofil nachzulesen. Sollte dieser Fall eintreten, so kann vom Kunden kein Regressanspruch gestellt werden. Allfällige entstehende Mehrkosten für den Kunden sind von dem Betroffenen selbst zu tragen. 


Alle Sonder- und Mehrkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen (z.B. Kosten, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zu vorbereiteten Ausflügen entstehen oder für eine vorzeitige Rückkehr als Folge von Unpäßlichkeit, Krankheit oder Unfall usw.), gehen daher zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchssteller zu zahlen. Tritt MOSER Active, um einem aktuellen Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von MOSER Active im Voraus gezahlten Beträge nach Abschluß der Reise sofort zu erstatten. 
 

MOSER Active haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Reisevorbereitung und sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen eigenen Leistungsbeschreibungen. Da wir bei den Reiseleistungen nur als Vermittler  von Leistungsträgern auftreten, wie z.B. Beförderung mit der Bahn, dem Auto, Bus, Schiff oder Flugzeug und Hotelunterbringung usw., gilt, dass wir diesbezüglich keinerlei Haftung übernehmen. Der Leistungserbringer  haftet daher direkt selbst dem Kunden gegenüber.  
 

MOSER Active übernimmt ebenfalls keinerlei Haftung von Personen- und Sachschäden oder verlorengegangenen Gegenständen bzw. Gepäcksstücken. Für während der Reise nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen bzw. nicht genutzten Service erfolgt keine Erstattung. 

Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter  zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 

Der Kunde ist berechtigt, während der Reise zurückzutreten, wenn ein Reisemangel auftritt, auf den in der Ausschreibung nicht hingewiesen wurde und der Reiseablauf  dadurch schwer beeinträchtigt wird. 

Naturgewalten, schlechtes Wetter, Pannen bei Transporten, Willkürakte von Polizei-, Park- und Grenzbehörden, Strassensperren, Demonstrationen, Trägerstreik oder andere Gründe, die der höheren Gewalt zu zuordnen sind und eine Verzögerung bzw. eine Umdisponierung des Programmes erforderlich machen, werden nicht als schwere Reisemängel anerkannt. 

Möchte der Kunde Ansprüche gegenüber MOSER Active geltend machen, so hat das bis spätestens einen Monat nach dem vertraglichen Ende der Reise schriftlich zu erfolgen. Wird die Anmeldung von Ansprüchen fristgerecht eingebracht, so wird MOSER Active schriftlich dazu Stellung nehmen. 
 

MOSER Active kann nur am Unternehmenssitz geklagt werden. Der Firmensitz von MOSER Active ist Puerto Natales-Chile.

Wichtig:

MOSER Active hat sich auf Trekking und Wanderreisen sowie Expeditionen spezialisiert. Da wir uns sehr oft in Gebieten befinden, die wenig bis keine Infrasruktur aufweisen, kann es zu zwangsläufigen Verzögerungen oder Abänderungen der Programme kommen. Dies kann verursacht werden durch Schlechtwetter, Naturkatastrophen, Waldbrände, Pannen von Transportmitteln, Willkürakten verschiedenster Behörden, Erkrankung oder Verletzung von Teilnehmern oder des Reiseleiters usw.  
Daher  handelt es sich immer um einen vorgesehenen Programmablauf bzw. um einen Leitfaden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die nicht von MOSER Active wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. MOSER Active wird sich bemühen, einen gleichwertigen Ersatz anzubieten. 
 

MOSER Active behält es sich ebenfalls vor, wenn es um das gesundheitliche Wohl, die Unversehrtheit oder das Leben von Teilnehmern geht, das Programm aus Sicherheitsgründen vor Ort abzuändern. MOSER Active wird natürlich alle zur Verfügung stehenden Kräfte aufwenden, um die Tour der Ausschreibung entsprechend durchzuführen. Es können daher keine Regressansprüche gestellt werden. Mehrkosten, die eventuell entstehen können, sind vom Teilnehmer vor Ort selbst zu tragen.

Risiken: 
Jeder Teilnehmer muss sich darüber im klaren sein, dass bei Trekking- und  Wanderreisen sowie bei Expeditionen ein erhöhtes Verletzungs-, Unfall- und Krankheitsrisiko gegeben ist. Das vorhandene Restrisiko ist von jedem Teilnehmer selbst zu tragen. MOSER Active empfiehlt daher, das Anforderungsprofil  gut zu lesen und sich erst nach kritischer Selbsteinschätzung für eine Tour zu entscheiden.  MOSER Active übernimmt keinerlei Haftung von Personen- oder Sachschäden.

Versicherung:

Eine Reiseversicherung ist für alle Kunden einer MOSER Active Tour obligatorisch. Es ist zwingend erforderlich, dass diese Reiseversicherung angemessen Unfall-, Kranken-, Evakuierungs-, Rückführungskosten und Kosten im Zusammenhang mit Covid-19 abdeckt. Es ist zwingend erforderlich, dass die Versicherungspolice auch Stornierungskosten (auch wegen Covid-19) abdeckt.

Bitte beachten Sie: 

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle Anforderungen für die Einreise nach Chile bzw. Argentinien zu erfüllen.
 

Christian Moser & MOSER Active Trekking-Team

Huerto 184-A4

6160000 Puerto Natales  

XII. Región - Región de Magallanes

CHILE

Stand: 08.12.2023